Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, den Status der Ärztenetze im SGB V aufzuwerten: Ärztenetze sollen einen Gründerstatus zum Aufbau medizinischer Versorgungszentren (MVZs) bekommen.
„Dadurch könnten unsere Netze eigenverantwortlich an der Versorgung teilnehmen und neue ambulante Kooperationen und Konzepte aufbauen und die Praxissitze blieben in der Hand der Niedergelassenen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende von MEDI GENO Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner. Dazu wäre eine Änderung im § 95 Abs. 1a SGB V notwendig, damit auch Praxis- oder Ärztenetze Gründereigenschaften für MVZs erhielten.
„Professionell arbeitende und geleitete Ärztenetze, insbesondere diejenigen, die nach § 87b akkreditiert sind, sind in der Lage, gemeinschaftlich mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen. Insofern wäre die Zulassung zur Gründung eines MVZ ein wichtiger Schritt in Richtung regionale Versorgungssicherung in der Hand der organisierten niedergelassenen Ärzte“, so Dr. Rainer Woltmann, Vorstandsvorsitzender der ägnw eG.
Deshalb schlägt der MEDI GENO-Vorstand folgenden Text für eine Gesetzesänderung im § 95 Abs. 1a SGB V vor: „Zugelassene Ärzte, die bereits in Form eines Praxisnetzes gem. § 87b Abs. 2 Satz 3 zusammengeschlossen sind, können auch als Praxisnetz medizinische Versorgungszentren gründen, sofern dies in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der gewählten Rechtsform vorgesehen ist.“