Honorarentscheidung 2017: Eine Briefmarke mehr pro Patient

Der „Schlichterspruch“ und die nachfolgende Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses mit einer Erhöhung um 1,15% auf den Orientierungspunktwert ist schlicht und ergreifend eine weitere Misswürdigung der ärztlichen Tätigkeit.

Heruntergerechnet bedeutet dies eine Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 70 Cent pro Fall pro Quartal.

„Wir können festhalten, dass wir für jeden Patienten, den wir ein ganzes Quartal betreuen, den Gegenwert einer Briefmarke für einen Standardbrief zusätzlich erhalten. Soviel zur Wertschätzung und Würdigung der ärztlichen Tätigkeit“, so Dr. Rainer Woltmann in einer ersten Stellungnahme. „Nur erwartet Niemand von uns Ärzten Standard, sondern eine moderne, weiterbildungsorientierte Diagnostik und Therapie“.

Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der Niedergelassenen. Und gleich anschließend wird das Lied angestimmt, dass es gelingen muss, junge Ärzte in die Niederlassung zu bringen. Allen Ernstes: Das Verhalten des Bewertungsausschusses und des GKV Spitzenverbandes zeigt, dass es ihnen egal ist, wie unattraktiv eine niedergelassene Tätigkeit mittlerweile ist.

Allein die Gehälter der MFA steigen um 2,6 Prozent. Personalkosten sind der größte Ausgabenblock in einer Arztpraxis. Damit haben wir unter dem Strich eine Verschlechterung der Ertragssituation der Praxen und der Einkommenssituation der Niedergelassenen.

Und noch ein weiterer Punkt zeugt von Ignoranz: nämlich die Weigerung des GKV Spitzenverbands, die Legendierung der Chronikerziffern neu zu formulieren. Wenn fast alle Hausarztpraxen von Regressforderungen der Kassen betroffen sind, kann etwas an der Regelung nicht stimmen. Dies wird von den meisten Krankenkassen genauso gesehen. Wenn also der GKV Spitzenverband sich dieser Erkenntnis seiner Mitgliedskassen verschließt, so beweist er, dass ihm an Patientenversorgung nichts gelegen ist.

Es ist Zeit für einen geschlossenen Protest aller ärztlichen Berufsverbände.

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