Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad (1-5) haben, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für Sie. Dies ist im Gesetz § 40 SGB XI geregelt.
Wir übernehmen gerne für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse sowie die monatliche Belieferung der Pflegehilfsmittel.
Ihre Vorteile:
Geliefert werden Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch.
Das sind:
Was benötigen wir von Ihnen zur Belieferung?
Das BESTLLFORMULAR komplett ausgefüllt an die ägnw-direkt GmbH & CO KG senden.
ägnw-direkt GmbH & Co. KG
Ofener Str. 7
26121 Oldenburg
Anträge die direkt an die Kranken- bzw. Pflegekasse gesendet werden ohne das wir das Bestellformular haben, können nicht bearbeitet werden.
Im oberen Bereich können Sie als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger sich das Bestellformular und den Antrag auf Kostenübernahme ausdrucken und uns per Fax oder Post zukommen lassen. Auf dem Bestellformular sind verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Zusammensetzungen Pflegehilfsmitteln vorgesehen. Suchen Sie sich bitte ein Paket aus. Sie können monatsweise das gewünschte Paket ändern. Teilen Sie es uns einfach mit.
Als Pflegedienst für versorgte Patienten zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bestellen
Auch Pflegedienste können für ihre Patienten diese Pflegehilfsmittel bestellen. Allerdings dürfen diese nur beim bestellenden Patienten für dessen Bedarf eingesetzt werden. Pflegedienste können hiermit eine zusätzliche Serviceleistung ihren Patienten anbieten, die Versorgung noch verbessern und Angehörige entlasten.
Den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse sowie das Bestellformular ausdrucken und vom Patienten unterschreiben lassen.
Bei Fragen melden Sie sich gern, wir helfen Ihnen weiter!