Zwangsverpflichtung bricht Verfassung und ist ein Schlag ins Gesicht der Helfer

Der niedersächsische Gesetzgeber plant eine Ergänzung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD). In der aktuellen Entwurfsfassung ist darin vorgesehen (Art. 1 § 3a), dass unter anderem Angehörige der Heil- und Pflegeberufe und die KV verpflichtet werden können, sich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben an den zur Bekämpfung der bedrohlichen übertragbaren Krankheit erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen.

Diese nun auch in Niedersachsen geplanten Notstandsgesetze in einer Zeit, in der sich alle Gesundheitsberufe in Klinik und Praxis, aus dem Ruhestand oder aus dem Studium mit riesigem Engagement gegen den drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems stemmen, ihre Leben riskieren um Leben zu retten, setzen verheerende Signale. Nicht nur in Bayern, sondern nun auch in Niedersachsen arbeiten die Landesregierungen an Gesetzen zur Zwangsverpflichtung dieser Helfer in völliger Stumpfheit gegenüber den Gefühlen der Betroffenen und völlig an den Realitäten vorbei. „Das ist ein Schlag ins Gesicht von uns allen und zeigt einmal mehr die wahre Geisteshaltung dieser Politiker, die unverändert das Gegenteil von Hochachtung zeigt, nämlich eine Entwürdigung und Missachtung des Berufsstandes! Damit entlarven sich die Lobhudeleien der letzten Zeit als reine Lippenbekenntnisse“ so Dr. Tilo Brunnée, Vorsitzender des Vorstands der ägnw. Und er ruft zum lautstarken Protest auf und warnt die anderen Landesregierungen diesem empörenden Beispiel zu folgen, zumal Verfassungsrechtler bereits große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit derartiger Gesetze äußern. Wir sind ein freier Beruf und haben uns aus freien Stücken entschieden, als Ärzte für unsere Patienten zu sorgen. Zwang wird die Versorgung verschlechtern, nicht verbessern!

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