Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad (1-5) haben, besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für Sie. Dies ist im Gesetz § 40 SGB XI geregelt.
Wir übernehmen gerne für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse sowie die monatliche Belieferung der Pflegehilfsmittel.
Ihre Vorteile:
Geliefert werden Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch.
Das sind:
mehr Informationen gibt es hier