Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad (1-5) haben, besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse für Sie. Dies ist im Gesetz § 40 SGB XI geregelt.

Wir übernehmen gerne für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse sowie die monatliche Belieferung der Pflegehilfsmittel.

Ihre Vorteile:

  • Kostenlose Lieferung
  • Hohe Zeitersparnis
  • Abrechnung und Beantragung bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie
  • Regelmäßige Lieferung nach Ihren Wünschen
  • Keine Zuzahlungen

Geliefert werden Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch.

Das sind:

  • saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

 

mehr Informationen gibt es hier

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Termine & Schulungen

Hier finden Sie die Termine und das Anmeldeformular für unsere Schulungen 2017.

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