Über 90% Zustimmung für eine Beibehaltung der existierenden einheitlichen KV-Strukturen

In einer von der ägnw initiierten Befragung unter niedersächsischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zum Thema Trennung von hausärztlicher und fachärztlicher Vertretungsstrukturen in der KV, haben sich 92,6% aller Antwortenden für eine Beibehaltung der existierenden Strukturen ausgesprochen (81,7% der Hausärzte und 97,7 % der Fachärzte).

Damit wurde den diesbezüglichen Plänen der möglichen zukünftigen Bundesregierung eine klare Absage erteilt.

Das Ergebnis der Umfrage stützt zugleich die Position der Fraktion KVneu_gestalten in der KVN, die sich in einer Beschlussvorlage für eine Beibehaltung der bisherigen Strukturen ausgesprochen hatte. Der Hausarztverband boykottierte diesen Antrag, indem er androhte, die Sitzung zu verlassen und die Abstimmung damit verhinderte.

Vor dem Hintergrund dieses Befragungsergebnisses fordern wir die Politik auf, die Bestrebungen einer Trennung der KV-Strukturen einzustellen und das bisherige System einer gemeinsamen Vertretung von haus- und fachärztlichen Interessen beizubehalten.

KVneu_gestalten ist eine Fraktionsgemeinschaft in der KVN, bestehend aus gewählten Mitgliedern des Hartmannbundes Niedersachsen, Ärztegenossenschaft Niedersachsen – Bremen und Freier Ärzteschaft Niedersachsen.

verweigerung-hausaerzteverbandIn der letzten Vertreterversammlung der KVN am 16.11.2013 ist es fast zum Eklat gekommen.

Die geplante Beschlussfassung der Fraktion KVneu zur Stärkung der Einheit der Ärzteschaft, die unseren Vertretern in den Berlin den Rücken stärken sollte (siehe nebenstehenden Textblock) und die nahezu wortgleich in fast allen Landesärzteparlamenten einstimmig befürwortet worden ist, verweigerten die Hausärzteverbände Niedersachsen und Braunschweig nicht nur die Zustimmung, sondern drohten, mit dem Auszug aus dem Parlament, falls der Antrag von der Fraktion „KVneu gestalten“ eingebracht würde.

Damit sollte die Beschlussunfähigkeit der Vertreterversammlung erreicht werden. Der Antrag konnte also nicht gestellt werden. Wie weit wollen sich diese Funktionäre, die angeblich hausärztliche Interessen vertreten, noch von den Ärzten im Lande entfernen? Es ist unfassbar, wie wenige Funktionäre ihre Macht ausüben zu Lasten einer einigen und solidarischen Ärzteschaft, wie sie mehrheitlich an der Basis gewünscht und gelebt wird. Sich diesem Anliegen so ignorant zu widersetzen, ist an Schamlosigkeit kaum zu überbieten.

Wir fordern die Rückkehr aller Beteiligten zu einer Politik der Vernunft und zur gemeinsamen Gestaltung der Versorgung in unserem Land. Dies ist der Auftrag, mit dem die „Vertreter“ gewählt worden sind. Wo ist der Auftrag der Basis, eine Spaltung der Ärzteschaft herbeizuführen? Dieser existiert nur in den peinlichen Machtspielen der Funktionäre. Allen Spaltpilzen muss im Land und im Bund klar die rote Karte gezeigt werden.

Wir bauen auf die Basis, die KVneu gestalten gewählt hat und frischen Wind ohne diese rückwärtsgewandten Machtspiele gewollt hat.

Die Fraktion „KVneu gestalten“, die sich aus Vertretern des HB, der FÄ und der ägnw zusammen setzt, steht zu ihrer fachübergreifenden Verantwortung und wird weiter nach diesem Grundsatz agieren und Politik machen.

Die ergänzende Umfrage der ägnw finden Sie hier.

„Hausärzte und Fachärzte stürzen sich ins Chaos“ titelte die FAZ am 13.11.2013. Was ist passiert? Auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ging es letzte Woche um die Trennung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Teil durch einen handstreichartigen Coup der KBV-Vize Frau Feldmann. Dies wurde zwar in letzter Minute mehrheitlich verhindert, aber Machtfragen und Abgrenzungen dominieren die KBV-interne Diskussion weiter.

Es war immer die Stärke der Ärzteschaft, dass sie geschlossen auftrat und für die Interessen der Niedergelassenen als Ganzes gestritten und gekämpft hat. Dies war das Bollwerk, das über Jahrzehnte den Interessen der Krankenkassen, der Pharmaindustrie und sonstiger Einflussgruppen trotzte. Und nun: ohne Auftrag der Niedergelassenen, ohne Auftrag der Basis wird dies Partikularinteressen geopfert. Und die Politik freut sich darüber. Prompt wird in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD vereinbart, dass in den Vertreterversammlungen über hausärztliche Belange die Hausärzte und über fachärztliche Belange die Fachärzte entscheiden sollen. Was sind denn wirklich reine Belange der einzelnen Fachgruppen? Dies wird Stillstand bei wichtigen Entscheidungen bedeuten. Die Politik verfolgt damit das immer gleiche Ziel: divide et impera nach dem Motto, „lass die sich zerfleischen, dann können wir in Ruhe die Rahmenbedingungen so ändern, wie es uns gefällt“.

Kennen wir die Pläne in den Schubladen? Wer sagt denn, dass dies nicht Vorboten eines Umbaus der Versorgungslandschaft sind. Wer sagt denn, dass die Trennung nicht weiter geht und die Facharztverbände im nächsten Schritt gegeneinander aufgehetzt werden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen: das darf nicht sein. Wir müssen den Machtspielen der auf Trennung ärztlicher Interessen ausgerichteten Parteien und Verbände Einhalt gebieten. Wir fordern Politik, KV-Vorstände und Mitglieder der Vertreterversammlungen auf, die gesamtärztlichen Interessen zu wahren und einer Trennung eine klare Absage zu erteilen. Keine rückwärtsgewandte Politik mehr!

Die Fraktion KVneu (bestehend aus ägnw- und Hartmannbundmitgliedern) in der Vertreterversammlung der KVN wird einen entsprechenden Antrag einbringen.

Unterstützen Sie unsere Vertreter durch Ihr Votum:

Herzliche Grüße
Ihre Interessenvertretung für haus- und fachärztliche Belange – Ihre ägnw

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Offener Leserbrief an das Niedersächsische Ärzteblatt zum Artikel „Klick aufs Honorar“ Ausgabe Oktober 2013

Es mutet schon mehr als seltsam an, wenn im niedersächsischen Ärzteblatt – einem Organ von Ärztekammer und KVN – niedergelassene Ärzte aufgefordert werden, der AOK genehme, heißt rabattierte Medikamente zu verordnen und dies damit begründet wird, dass der Arzt dafür ja zusätzliches Honorar erhält.

Man muss sich in Ruhe vor Augen führen, was Standesvertretung (KVN) und die Hüterin der Berufsordnung (ÄKN) dort propagieren:

  • Aufgabe der Verordnungshoheit des Arztes und Befolgung der Medikamenten-Vorauswahl der AOK
  • Reduzierung der Medikamentenauswahl auf Wirkstoffe
  • Übertragung der Medikamentenentscheidung auf die AOK und deren EDV-Einspeisung
  • Finanzielle Belohnung, wenn man sich zu „mindestens 80%“ treu an die Vorschläge der EDV hält und brav mitmacht („Grünklickquote“)
  • Keine Entbindung von der Haftung! Diese bleibt unverändert beim Arzt.

Das mag rechtlich zulässig sein, denn es gilt ja der Grundsatz: was im „normalen“ KV-Arztleben verboten ist, ist im Rahmen von Sondervereinbarungen mit Krankenkassen erlaubt. Diese Regelung durchzieht nun das SGB V seit Einführung der Möglichkeit zu Hausarztverträgen und integrierter Versorgung. Sofern es sich um Sondervereinbarungen zu einer Verbesserung der Versorgung von Versicherten handelt, ist dies durchaus sinnvoll.

Nun aber wird das System pervertiert. Es wird ausdrücklich erlaubt und postuliert, dass der Arzt für die Verordnung bestimmter, krankenkassengenehmer, weil rabattierter, Medikamente Geld erhält. Wider jedes bisher im ärztlichen Dasein vertretenes ethisch-moralische Verhalten.

Rücken wir dies in den Gesamtkontext der vieldiskutierten „Ärztekorruption“ mit Regelungen gerade der ÄKN, die bundesweit ihres Gleichen suchen: keine Ärztekammer handhabt die Teilnahme Niedergelassener an Fortbildungsveranstaltungen von Pharmaunternehmen so restriktiv wie die ÄKN. Der Justitiar der ÄKN, Herr Scholz, lässt keine Gelegenheit aus, die Drohkeule zu schwingen – bei der Grünklickquote schweigt er geflissentlich.

Dieselbe AOK aber, die niedergelassenen Ärzten für ein ihr genehmes Verordnungsverhalten Honorar zahlt, strengt gegen Mitglieder der Ärztegenossenschaft ein Bestechlichkeitsverfahren an, verbunden mit der Unterstellung, dass die Ärzte für die Verordnung von Präparaten der Firma Q-Pharm AG Geld erhielten. Eine Behauptung, die nachweislich und erwiesenermaßen falsch ist. Hier geht es der AOK nur darum, ärztliche Verordnungshoheit einzufangen und in ihr genehme „Grünklickbahnen“ zu lenken und damit die immer wieder propagierte und offensichtlich ersehnte Versorgungssteuerung Stück für Stück zu übernehmen. Als Mittel ist ihr die Diskreditierung niedergelassener Ärzte gerade recht und billig.

Auch wenn rechtlich alles einwandfrei zu sein scheint mit der Grünklickquote: Die damit verbundene Doppelmoral verwundert nicht bei der AOK, es verwundert aber, dass KVN und deren Vertragskompagnon Hausärzteverband sowie die ÄKN dieses Treiben unterstützen und Ärzte allen Ernstes auffordern, für die Verordnung von AOK-genehmen Medikamenten Honorar zu nehmen.

Bereits seit 2007 bietet die ägnw umfangreiche Dienstleistungen für Ärztenetze an. Diese reichen von der kaufmännischen Geschäftsführung über  die Übernahme der Mitgliederverwaltung, die Einrichtung einer Geschäftsstelle mit Buchhaltung bis hin zur Hilfestellung bei der Entwicklung und Implementierung von Behandlungspfaden.

Diese Dienstleistungen sind aktueller denn je, seit die KBV die Kriterien definiert hat, nach denen die Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b SGB V zu erfolgen hat. Wir begleiten Praxisnetze in frei vereinbarer Intensität. Das, was ein Arztnetz an Unterstützung  benötigt, wird individuell definiert und vereinbart. Weitere Informationen erteilt unser Außendienst oder die Geschäftsstelle der ägnw.

Der neue EBM bei gedeckeltem Honorar ist aus Sicht der ägnw alles andere als sinnvoll. Hier wird unnütz eine Umverteilungsmaschinerie in Gang gesetzt, die für Unmut und Unruhe sorgt und den Aufwand bei wahrscheinlich nur marginalen Veränderungen nicht wert ist.

Der politische Preis für die Unterscheidung zwischen typischen und atypischen Hausärzten lohnt nur, wenn tatsächlich mehr Geld für die „typischen“ Hausärzte ins System fließt, und das ist hier nicht der Fall, es wird nur innerhalb der Hausärzteschaft umverteilt (Stichwort „divide et impera“).
Gleiches gilt für die neue Gesprächsziffer, die nur durch Abwertung bisheriger Pauschalen finanziert wird. Man fragt sich: „Warum der ganze Aufriss?“

Fazit: Solange es nur Umverteilung gibt, ist der EBM abzulehnen. Auch die in Aussicht gestellte außerbudgetäre Betrachtung der Grundpauschale lohnt nicht, wenn sich dadurch kein zusätzliches Geld mobilisieren lässt, d.h. wenn die Wachstumsdynamik der Grundpauschale nicht schneller ist als das Resthonorar.

Aus obigen Gründen fordert die ägnw die Beibehaltung des bisherigen EBM mit zusätzlichen Ziffern für Geriatrie, Palliativmedizin und  Sozialpädiatrie. Ein wirklich neuer EBM verdient nur dann diese Bezeichnung, wenn er mit zusätzlichem Honorar versehen wird.

Mitteilung des Vorstandes der ägnw eG:

Der große Wurf sollte es werden, an großartigen Ankündigungen wichtiger KV-Vertreter fehlte es in den letzten Monaten nicht. „Wenige Änderungen – dafür mit Wirkung“ so die KBV.

Stimmt. Die Wirkungen sind da, nur anders als versprochen. Die Wirkung in den Praxen sieht so aus, dass wieder einmal ein vermehrter administrativer Aufwand von Ärzten und Helferinnen betrieben werden muss, um die Änderungen umzusetzen. Die Wirkung auf den Praxisablauf ist also tatsächlich mit wenigen Änderungen erreicht.

Die Wirkung auf das Honorar bleibt jedoch aus: Simulationsrechnungen haben gezeigt, dass maximal gerade 2% mehr Honorar für die Praxen erzielbar ist, aber nur, wenn die gesamte Klaviatur der neuen Abrechnung beherrscht wird.

Doch wo bleibt mehr Geld? Diese Wirkung ist wieder einmal ausgeblieben. Wieder einmal wird nur umverteilt, was früher schon einmal im Topf war. Für die bisherige hausärztliche Tätigkeit hat die KBV von den Krankenkassen keinen Cent mehr erhalten. Es gibt mehr Geld für neue Leistungen wie Palliativmedizin und Geriatrie.

Wo bleibt aber die Vergütung für die gestiegenen Gerätekosten, z.B. für die in vielen Praxen erforderliche Anschaffung von neuen Ultraschallgeräten oder der Ausgleich für die Tarifsteigerungen für MFA (+4,5%). Über eine Refinanzierbarkeit verliert niemand ein Wort, alles selbstverständlich und sogenannte „Grundvoraussetzung“.

Jedes andere Unternehmen hat die Möglichkeit, seine Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben. Bei uns Niedergelassenen wird die Frage nicht diskutiert, nach dem Motto: „die können das schon abfangen“. Stattdessen wird pressewirksam polemisiert, dass wir enorme Steigerungen in unseren Honoraren hätten, damit es während der Endphase des Wahlkampfes von Ärzten keine Protestaktionen mehr gibt.

In der Tat hat der neue EBM also eine Wirkung, aber eine falsche.

Doch eines müssen wir auch feststellen und uns selbstkritisch als Niedergelassene fragen: wo bleibt unser Protest, wo ist Widerstand, wo ist echtes Engagement für eine nachhaltige Veränderung? Vielfach Fehlanzeige. Aber gerade das führt dazu, dass unsere KBV-Vertreter solche Vereinbarungen mit den Krankenkassen „verhandeln“, dann von „großer Wirkung“ sprechen und sich selbstzufrieden zurücklehnen.

Wachen wir endlich auf und erkennen, dass zusätzliches Geld derzeit offensichtlich nur über Selektivverträge in das Versorgungssystem kommt.

Daran werden wir konsequent weiter arbeiten.

Die just in Berlin von der KBV-VV verabschiedete EBM-Reform verdient diesen Namen wahrlich nicht. Hier werden mit einem Riesenaufwand an Bürokratie ein paar Cent innerhalb der festen Gesamtvergütung umverteilt. Mehr nicht. Und welchen Nutzen soll das Ganze haben? Wenn überhaupt hofft die Initiatorin Regina Feldmann auf ein Mehr an abgerufenem Geld in ihrem Bundesland Thüringen, das ansonsten drohte an die KK zurück zu fallen. Für die anderen Länder-KV´n dürften sich die Verschiebungen im tiefen einstelligen Prozentbereich bewegen. Kein einziger Cent kommt zusätzlich ins chronisch unterfinanzierte System.

Da muss doch wohl die Frage erlaubt sein: Was soll das Ganze?

Brauchen wir wirklich wieder eine Ablenkung von den ungelösten strukturellen und über viele Jahre verschleppten Honorarproblemen? Sand in die Augen ist uns allen lange genug gestreut worden. Und einmal mehr erweist sich die KBV-VV als willfähriges Erfüllungsorgan leicht zu durchschauender Partialinteressen. Oder werden die VV-Mitglieder gar auch hinters Licht geführt? Wenn man die Verlautbarungen der letzten Zeit, die widersprüchlicher kaum sein können, betrachtet, drängt sich dieser Verdacht auf.

„Wir als Genossenschaft und damit Parallelorganisation zur KV stehen für gute, mit ärztlicher Expertise erarbeitete und gestaltete  Selektivverträge, womit man einen Teil der Folgen dieser KV-Honorarakrobatik abmildern kann. Und wenn die Entwicklung so weiter geht und die KBV immer mehr die Bodenhaftung verliert, wird die Systemfrage zum Fortbestand des Kollektivvertragssystems zu stellen sein.“ so Rainer Woltmann, der Vorstandsvorsitzende der ägnw.

Die Leuphana-Universität Lüneburg und die ägnw Management GmbH haben eine Kooperationsvereinbarung zur Evaluation des integrierten Versorgungsvertrages „chronische Wunden und Diabetisches Fußsyndrom“ geschlossen. Diesen Vertrag hat die ägnw Management GmbH seit 2010 mit verschiedenen Krankenkassen in Niedersachsen und Bremen.

Die Evaluation ist eingebunden in das EU-Großprojekt „Innovations-Inkubator“ mit dem Teilprojekt „Management-Modelle in der integrierten Versorgung – neue Ansätze für chronische Erkrankungen“.

Das Kooperationsprojekt umfasst drei Forschungsdesigns:

  1. Evaluationsstudie mit Vergleichsgruppen-Design
  2. Wundnetz-Vergleichsstudie
  3. Ergänzende wissenschaftliche Analysen wie z.B.
    • Erfolgsfaktorenanalyse IV
    • Entwicklung einer Adhärenz-Skala.

„Wir freuen uns, dass wir nunmehr Gelegenheit haben, die Wirksamkeit unseres IV-Vertrages nunmehr auch wissenschaftlich bewerten zu lassen“, so Dr. Andreas Rühle, Geschäftsführer der ägnw Management GmbH.

Überwältigender Erfolg, weiter Unterstützer benötigt.

An die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen in der ÄGNW Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen unseres diesjährigen Spendenprojekts, dieses Mal für die beiden bosnischen Krankenhäuser in Livno und Srebrenica, schreibe ich Sie ein weiteres Mal an. Nach dem ersten Aufruf per Fax und auf der Homepage der ÄGNW haben sich dankenswerterweise einige Kolleginnen und Kollegen gemeldet; wir durften mehrere Ultraschallgeräte, EKGs, verschiedene andere Geräte sowie Klein- und Verbrauchsmaterial übernehmen.

Allen Spendern sei an dieser Stelle ein herzlicher Dank gesagt. Diese Spenden wurden Teil einer Sammlung, die aktuell an die 8 LKW-Züge füllen wird, wir werden mit einem dementsprechend großen Konvoi am 10.5. unseren Transport starten, der mit entsprechend politischer und behördlicher Unterstützung und unter medialer Begleitung am 13.5. das Land erreichen wird.Ich schreibe Sie heute erneut an mit einer weiteren Bitte um Hilfe: für die Durchführung dieses in der Größe und Umfang nicht erwarteten Transportes mit den 8 Zügen werden finanzielle Mittel zur Durchführung benötigt. Die Fahrer, Teams usw. arbeiten sämtlichst ehrenamtlich, doch Diesel, Frachtabwicklung, Zoll usw. kosten auch Geld, der Brutto-Aufwand wird bei ca. 15.000 Euro liegen. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, Sie hierzu gegen Spendenquittung um Geldspenden auf das Konto unseres gemeinnützig tätigen Vereins anzufragen: Biker-Brummi-Hilfe e.V., Konto-Nr. 216010, Volksbank Weserbergland e.G., BLZ 27290087.

Wenn Sie auf unsere Homepage unter www.bb-hilfe.de unter Partner schauen, dann werden Sie auch das Logo der ÄGNW finden im Reigen von anderen Partnern, die ebenfalls solidarisch in unse-ren Charity-Aktivitäten mitwirken oder mitgewirkt haben: Ich hoff in diesem Sinn, dass Sie uns im benannten Sinn bei unserem Engagement unterstützen mögen und werden und verbleibe

mit herzlichem kollegialen Gruß

Ihr
Hermann Munzel


Biker-Brummi-Hilfe e.V.
c/o Dr. med. Hermann Munzel
Krefelder Str. 1-5
D – 28844 Weyhe

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