Fraktion KVneugestalten macht mobil gegen geplante Notfallversorgung

Die Fraktion KVneu gestalten wird im Rahmen einer außerordentlichen Vertreterversammlung einen Antrag zur geplanten Notfallversorgung stellen:

„Die von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft erarbeiteten und mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesregierung konsentierten Eckpunkte zur Änderungen der Notfallversorgung sind ein schwerwiegender Eingriff in die vertragsärztliche Selbstverwaltung. Sollten diese vorgesehenen Änderungen in den gegenwärtig laufenden Beratungen zum Krankenhausstrukturgesetz in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden, sind grundsätzliche Entscheidungen für die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen in ihrer Funktion als Körperschaft zu erwägen, die gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung der KVN der Verantwortlichkeit der Vertreterversammlung unterliegen“

schreibt die Fraktion KV neu gestalten (ägnw eg und Hartmannbund Niedersachsen) an den Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.

Unterschrieben wurde der Antrag von den Delegierten B.-M. Altevogt, A. Brunngraber, T. Brunnée, U. Burmeister, S. Drumm, G. Fahl, H. Franz, R. Lübbe, E. Rühle-Klingenstein, G. Schimansky, K. Schneider-Grabenschröer und J. Schweitzer.

Die Fraktionsgemeinschaft „KVNeu-gestalten“ fordert die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Flächenstaates Niedersachsen auf, das langjährigen Bemühen der ärztlichen Selbstverwaltungsorgane in Niedersachsen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung anzuerkennen und Sorge dafür zu tragen, das dieses Bemühen seitens der Bundesregierung nicht weiter konterkariert wird.

„Offenbar geht das BMG vor dem Hintergrund der internen Querelen der KBV in Berlin davon aus, dass die kassenärztlichen Vereinigungen jegliche Fähigkeit zu zukunftsweisender Sacharbeit verloren haben. Nicht anders ist es zu erklären, dass Bundesregierung und BMG mit der kurzfristigen Einarbeitung des Eckpunktepapiers zur Änderung der Notfallversorgung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 02.10.2015 in das Krankenhausstrukturgesetz auf der Zielgeraden der Gesetzgebung Fakten schaffen, die von grundlegender Bedeutung für die niedergelassene Vertragsärzteschaft sind, ohne deren gesetzlich legitimierten Organe in irgendeiner Weise am Entscheidungsprozess zu beteiligen.

Mit den Eckpunkten zur Notfallversorgung offenbart sich erneut ein Staatsdirigismus, der die Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zu eindeutigen Lasten der niedergelassenen Ärzte grundsätzlich bevorzugt. Wir stellen ausdrücklich fest, dass, sollten die Eckpunkte so umgesetzt werden, der Gesetzgeber damit allerdings auch die gesetzlich vorgesehene Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf die ärztliche Selbstverwaltung in Frage stellt.

Wir als gewählte Mandatsträger der vertragsärztlichen Selbstverwaltung in Niedersachsen müssen uns unmissverständlich gegen diese Planungen stellen. Falls diese Eckpunkte zur Notfallversorgung Gesetzeskraft erlangen, ist gerade vor den absehbaren Belastungen des Gesundheitssystems nicht nur durch den demographischen Wandel, sondern auch durch die Flüchtlingsfrage (man plant ja, die Gesundheitskarte auch an sämtliche Zuwanderer auszugeben), die Sicherstellung zumindest für den Bereich des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten nicht mehr zu leisten. Die kassenärztlichen Vereinigungen wären angesichts übertriebener Regelungswut und zunehmend erstickender gesetzlicher Vorgaben gezwungen, ihre Position in der Frage des Sicherstellungsauftrages grundsätzlich zu überdenken.

Der Gesetzgeber in Deutschland weigert sich einerseits, Elemente der Patientensteuerung in das Gesundheitssystem der Bundesrepublik zu implementieren, andererseits werden jedoch die daraus resultierenden Belastungen in Struktur und Finanzierung ausschließlich den Vertragsärzten auferlegt. Flankiert wird diese für die kassenärztlichen Vereinigungen zunehmend unerträgliche Entwicklung durch eine spürbare Einengung der bisherigen Gestaltungsspielräume der ärztlichen Selbstverwaltung. In dieser Situation gilt es für die Ärzteschaft, Handlungsfähigkeit und Deutungshoheit zurück zu gewinnen. Die derzeitige Situation in der KBV in Berlin darf nicht den langfristigen Blick für die Frage verstellen, ob sich die kassenärztlichen Vereinigungen im Gesundheitssystem als gestaltende Elemente behaupten wollen oder sich ohne weitere Gegenwehr auf die Stufe einer staatlichen Gesundheitsdirigismus umsetzenden Behörde herabstufen lassen wollen. Perspektivisch gesehen droht konkret die Frage, ob die kassenärztlichen Vereinigungen in der jetzigen Form noch gebraucht und gewünscht sind. Entsprechende Äußerungen führender Gesundheitspolitiker der Großen Koalition, Prof. Lauterbach, wurden ja bereits gehört.

Wir sind der Ansicht, dass angesichts der aktuellen Entwicklung Fragen in der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung anstehen, die entsprechend kurzfristig im Rahmen einer außerordentlichen Sonder-Sitzung der Vertreterversammlung seitens der gewählten ärztlichen und psychotherapeutischen Mandatsträger zu diskutieren sind.

Die Fraktionsgemeinschaft „KVNeu-gestalten“ fordert die Landtags- und Bundestagsabgeordneten des Flächenstaates Niedersachsen auf, das langjährigen Bemühen der ärztlichen Selbstverwaltungsorgane in Niedersachsen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung anzuerkennen und Sorge dafür zu tragen, das dieses Bemühen seitens der Bundesregierung nicht weiter konterkariert wird.“

Dr. Henning Franz, Vorsitzender der Fraktion KVneugestalten

Auf der diesjährigen Generalversammlung hielt Prof. Dr. Thomas Rönnau einen interessanten Vortrag über das geplante Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Dr. Berling, stv. Vorstandsvorsitzender der KVN, berichtete über die aktuellen Entwicklungen in Niedersachsen.

Auch in 2014 konnte die Ärztegenossenschaft ihre wirtschaftliche Position und Stärke ausbauen.

„13 Jahre nach unserer Gründung sind wir stärker denn je“, so Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Woltmann.

500,- EUR cash pro Jahr wird jeder der ca. 12.600 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen für die Terminservicestellen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes von seinem Honorar abzweigen müssen. Dies und mehr haben wir in unserem aktuellen Rundschreiben aufgegriffen.

Es wird Zeit für Protest! Wie sehen das die Niedergelassenen in Niedersachsen? Als Anlage zum Rundschreiben gibt es einen Fragebogen.

Beides finden Sie hier zum Download.

 

´93, ´96, ´97, ´99, 2001, 2002, 2007, 2011, 2013, 2014 und jetzt wieder 2015, was Horst Seehofer vor 23 Jahren begann, findet unter Minister Gröhe seine konsequente Weiterentwicklung. ägnw-Mitglied Konrad Schneider-Grabenschröer zum GKV-VSG.

10 Spielarten sind uns mittlerweile bekannt: Gesundheitsstrukturgesetz, Beitragsentlastungsgesetz, Neuordnungsgesetz, Solidaritätsstärkungsgesetz, Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz, Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz, Beitragssatzsicherungsgesetz, Modernisierungsgesetz, Wettbewerbsstärkungsgesetz, Patientenrechtegesetz, Präventionsgesetz.

Die aktuelle Variante nennt sich Versorgungs-Stärkungs-Gesetz, kurz GKV-VSG und entlockt vielen Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag bis jetzt noch ein müdes Gähnen. Dieses Gesetz soll wieder einmal ein „stabiles, zukunftsfähiges soziales Krankenversicherungssystem konsequent weiterentwickeln und mit neuen Instrumenten ergänzen“.
Aber das, was die Politik uns Niedergelassenen und unseren Patienten zum wiederholten Mal zumutet, entpuppt sich als grundlegender Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitssystem.
193 Seiten umfasst der Kabinettsentwurf, der jetzt in die parlamentarische Zielgerade einbiegt. Ein Werk, das in seiner Regulierungsbreite und Reglementierungstiefe für uns Betroffene so komplex aufgebaut ist, dass die eigentliche Intention des Gesetzgebers im Nebulösen verschwindet. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Gesetzesvorlage: Frontalangriff auf inhabergeführte Arztpraxen!

Wagt man sich Schritt für Schritt in das juristischen Dickicht vor, erkennt man in dieser Gesetzesvorlage letztendlich einen verdeckten Frontalangriff auf die wohnortnahe Patientenversorgung durch inhabergeführte Arztpraxen. Gewissermaßen der Einstieg in den Ausstieg. Natürlich bedient sich das Ministerium eines bewährten Sprachmodus: die Ansprüche der Patienten werden ausgeweitet, die Fachärzte spielen die „Bad-Guys“ und die Hausärzte sollen wiedermal aufgewertet werden.
„Divide et Impera“, so hat es noch immer funktioniert.

Freiberuflichkeit und freie Arztwahl – leere Worthülsen?

Während sich viele Hauptamtliche in den Kassenärztlichen Vereinigungen längst intensiv mit der Umsetzung der Gesetzesvorlage beschäftigen, artikulieren Andere noch ihren Protest in Formulierungen, die viele Kolleginnen und Kollegen im Praxisalltag augenblicklich nicht mehr erreicht.
„Verlust der Freiberuflichkeit, Aufhebung der freien Arztwahl, Bevorzugung von Kliniken, MVZ´s & Hochschulambulanzen, staatliche Bevormundung der Selbstverwaltung, etc. p.p.!“

Gleichgültigkeit – vorherrschende Emotion?

Dabei sind laut Stimmungsbarometer der KV-Niedersachsen 61% unzufrieden mit der berufspolitischen Interessenvertretung gegenüber der Politik, 57% gegenüber den Kassen. Die angeführten Gründe: mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der Selbstverwaltung, Einflusslosigkeit der Basis, unzureichende Honorare für die eigentliche kurative ärztliche Tätigkeit und Bürokratisierung unseres Behandlungsalltages.
Gleichgültigkeit beschreibt die vorherrschende emotionale Regungsäußerung vor Ort in den Praxen. Man hat sich in diesem Mangelsystem mehr oder minder eingerichtet. Jeder hilft sich so gut er kann, greift vom Kassenhonorar ab, was ihm möglich ist und/oder bedient sich sogenannter bevorzugter Versorgungsverträge.
Diese Resignation ist augenscheinlich verantwortlich für die gegenwärtige Ruhe, wobei die Selbstverwaltung als berufspolitische ärztliche Interessenvertretung in den vergangenen Jahren leider zum Spielfeld basisferner Verbändeinteressen geworden und zur Plattform narzisstischer Selbstdarstellung mutiert ist.

Doch Achtung, dieses Versorgungs-Stärkungs-Gesetz geht uns ans Portemonnaie. Das bekannte Verfahren „rechte Tasche – linke Tasche“, „hier etwas mehr Hausarzt – dort etwas weniger Facharzt“ wird nunmehr zu Gunsten der Kliniken umfunktioniert. Hier erscheint ein Player auf der Bildfläche, der gemäß den Vorstellungen der Politik aus dem Topf der ambulanten Praxen bedient werden soll.

Wer zahlt die Zeche für die „neuen Instrumente“?

Wer zahlt nun aber die Zeche für die „neuen Instrumente“ dieses „stabilen, zukunftsfähigen und sozialen Krankenversicherungssystems“?
Wer trägt die Kosten für die populistischen Termin-Service-Stellen?
Wer trägt die Kosten für die Praxisaufkäufe?
In Niedersachsen wird für die Termin-Servicestelle alleine ein Betrag von 6 Millionen Euro jährlich veranschlagt, der dann über die allgemeine Verwaltungsgebühr Quartal für Quartal auf alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten umgelegt wird.
Für den Praxisaufkauf werden schon jetzt Rücklagen im Sicherstellungsfonds gebildet, die mittels einer Umlage von aktuell 0,6 % vom Honorarumsatz gespeist werden.
Nun ja, ob nun 2,25 % oder etwas mehr Prozent für die Verwaltungsumlage und 0,6 % oder etwas mehr Prozent für die Sicherstellungsumlage – macht den Kohl wohl zunächst auch nicht fett, d’accord !
Aber aus welchem Topf werden die Behandlungenkosten in klinikgestützten Facharzt-Ambu-lanzen bezahlt?

Ein Stück vom „ambulanten Kuchen“!

Hier mag eine Äußerung eines regionalen Klinik-Geschäftsführers nachdenklich stimmen:
Zitat-Anfang – „Ich will ein Stück von Ihrem ambulanten Kuchen“ – Zitat Ende.
Sie fragen nach der Größe des „Tortenstückes“?
Hier ist der juristische Ductus eindeutig, da heißt es u.a. „die Inanspruchnahme von Krankenhäusern durch Versicherte umfasst auch weitere auf den Termin folgende notwendige Behandlungen, die dazu dienen, den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen“.

Und weiter, „die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 76 Absatz 1a erbracht werden, wird vom Krankenhausträger nach Maßgabe der regionalen Euro-Gebührenordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet“ und „die Vergütung der Leistungen, die im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 76 Absatz 1a erbracht werden, erfolgt mit den festen Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung zu Lasten des Anteils der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen, der für den Bereich der fachärztlichen Versorgung zu bilden ist,“ und „eine Kürzung der Vergütung um einen Investitionskosten-Abschlag und eine Prüfung der Abrechnungen auf Plausibilität sind nicht vorzunehmen“.

Und im Anschluss: „dabei sollen die von fachärztlich tätigen Ärzten erbrachten hausärztlichen Leistungen nicht den hausärztlichen Teil der Gesamtvergütung mindern“.
Unter diesen Bedingungen – ohne Budgetierung und Quotierung, ohne Praxisfanzierungs-, Geräteunterhaltungs- und Personalkosten – kann sich für Klinken ein EBM betriebswirtschaftlich rechnen, dessen Kalkulation für uns Niedergelassene mit 30% unterfinanziert ist.

Feste Preise nach regionaler Euro-Gebührenordnung ohne Budgetierung für Klinken, MVZ und Hochschul-Ambulanzen!

Man mag uns Praxisinhabern ja vorwerfen, dass wir seit Jahren keine Phantasie besitzen, feste und kostendeckende Preise durchzusetzen. Wie viel Phantasie vermag anderseits eine Krankenhaus-Geschäftsführung entwickeln, die in Anbetracht nicht kostendeckender DRG´s, in betriebswirtschaftlichem Zugzwang steht.

Zur Veranschaulichung mögen zwei Beispiele genügen:

1.) „Somatisierungsstörung i.S. eines Reizdarm-Syndrom“:
Überweisung HA zum FA: Abklärung unklare Bauchbeschwerden, Sono o. B., Labor o.B., Frage: Coloskopie – zur Mit- & Weiterbehandlung. Meldung Patient an Facharzt Innere/Gastoenterologie: Termin in 5 Wochen. Meldung Patient an Terminservicestelle: akute Bauchbeschwerden, der Hausarzt meint es wäre eine kurzfristige Darmspiegelung erforderlich! Servicestelle an Patient: Termin Krankenhaus-Ambulanz: Ergebnis Colo ohne Befund => Wiederholung Sono + Labor => Gastro => CT – Abdomen => Chirurgie: ggf. diagnostische LAP oder Gyn …. !

2.) „Parästhesien bei V.a. Karpaltunnelsyndrom“:
Überweisung HA zum FA => kein Termin weil dezente klinische Beschwerden => Termin-Servicestelle => Neurologie Krankenhaus => ggf. hausinternes MRT zum Ausschluss Radikulopathie => ggf. hausinterne Orthopädie zum Ausschluss HWS-Blockade, etc. etc. Schlussendlich § 115 ambulantes Operieren in hauseigener Chirurgie.

Ausverkauf der niedergelassen Praxen in Sicht?

Dies Alles zu Lasten der fachärztlichen Gesamtvergütung, unbudgetiert zu festen EBM-Preisen ohne Plausibilitätsprüfung.
Mit diesem Procedere ist die Ausdünnung der selbstständigen, niedergelassenen Fachärzte programmiert. Deren Gesamtvergütung reduziert sich in kleinen Schritten, die Zuweisungen für die RLV und QZV sinken, die Überschreitungsquoten steigen, die Rentabilität geht verloren, die Praxen schließen, Freiberuflichkeit stagniert und der Patient wird zunehmend zum Rendite-Objekt für betriebswirtschaftlich agierende, renditeorientiert Krankenhausketten.
Die Mühlen mahlen langsam, aber nach 13 Jahren deutscher Gesundheits-Gesetzgebung ist ein erstes Ziel erreicht: Staatsmedizin zu Gunsten klinikgestützter Versorgungsstrukturen. Staatsmedizin als Prinzip vermeintlich sozialer, gesundheitlicher Daseinsvorsorge.

Von da aus ist es dann nur ein kleiner Schritt zum „MANAGED CARE“ a´la Rhön, Asklepios, Fresenius oder sonstiger Gesundheitskonzerne.
Gesetzliche Mühlen mahlen langsam, Staatsmedizin ist das Ziel, MANAGED CARE der Klinikkonzerne der Weg.
Ein Zustand den wir uns als Ärzte in Verantwortung gegenüber unseren Angestellten und Familien, aber auch in Sorge, um eine von Dritten unabhängige Behandlung unserer Patienten nicht wünschen können.

Aus diesen Gründen sollten wir diesem Gesetz nicht mit der sonst so verständlichen Gleichgültigkeit und Sorglosigkeit begegnen.
Machen wir uns die Mühe und lesen die 193 Seiten, misstrauen Sie der gegenwärtigen „Stille“ und werden aktiv.

Die ägnw führt gegenwärtig eine Faxaktion durch. Beteiligen Sie sich oder fordern Sie die Vorlage in der Geschäftsstelle an.

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/V/Versorgungsstaerkungsgesetz/141217_Entwurf_VSG.pdf

Die Hygieneseminare, die die ägnw seit einigen Jahren veranstaltet, werden auch 2015 fortgesetzt. Veranstalter ist unser Tochterunternehmen ägnw-direkt GmbH& Co.KG. Die Termine finden Sie in der Rubrik „Seminare/Schulungen“.

Das Versorgungsstärkungsgesetz in der vorliegenden Fassung bedroht die Versorgung insbesondere bei den innovativen Versorgungsformen, aber auch durch unreflektierte und populistische Maßnahmen, die den Namen des Gesetzes ins Gegenteil verdrehen. Vorstand und Aufsichtsrat der ägnw haben daher folgende Resolution verabschiedet

  1. TerminservicestellenDie Einrichtung von Terminservicestellen in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Form ist abzulehnen. Hier wird aus populistischen Gründen ein gelegentlich regional auftretendes Problem zu einem generellen Versorgungsdefizit hochstilisiert. In dringenden, medizinisch notwendigen Fällen wird immer schon eine kurzfristige Terminvereinbarung durch den Hausarzt beim Facharzt realisiert.
    Dies gilt insbesondere für Patienten, die in regionalen Ärztenetzen versorgt werden. Insofern ist die gesetzliche Unterstützung regionaler Netzstrukturen zu begrüßen, auch wenn die vorgesehene Förderung immer noch zu kurz greift. Anstelle von kostenintensiven Terminservicestellen sollten die dafür vorgesehenen Mittel in die Netzförderung zusätzlich investiert werden. Die ägnw ist seit 2006 Partner diverser Ärztenetze und setzt sich intensiv für die Gründung und Etablierung von Ärztenetzen in Niedersachsen ein.
  2. Medizinische Versorgungszentren durch KommunenEine Regelung, die es Kommunen künftig erlauben soll, MVZ als Eigenbetrieb zu gründen und zu betreiben, sollte nur dann regional zulässig sein, wenn keine durch eine Gemeinschaft von niedergelassenen Ärzten betriebene Einrichtung bzw. ein regionales Ärztenetz dazu in der Lage ist. Damit verbunden ist die Forderung der ägnw, dass Ärztenetze den Status des Leistungserbringers erhalten und damit selbst ein MVZ gründen und betreiben können.
  3. Vertreterversammlung: Parität Hausärzte und FachärzteDie vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf widersprechen demokratischen Prinzipien und sind grundgesetzlich fragwürdig. Eine Verallgemeinerung dieses Ansatzes würde z.B. bedeuten, dass nur in den Bundestag gewählte Soldaten über Belange der Bundeswehr, nur gewählte Ärzte über Gesundheitspolitik und Landwirte über Agrarfragen abstimmen dürften.
  4. Streichung des § 73 c SGB V und Neuregelung der bisherigen Facharztverträge in § 140a SGB VDer Gesetzgeber hat für Transparenz und Rechtsvertrauen zu sorgen. Diese Grundsätze werden aus nicht nachvollziehbaren Gründen und ohne Not aufgegeben. Die damit verbundenen Unklarheiten und Reglementierungen gefährden die Zukunft selektivvertraglicher Vereinbarungen als sinnvolle Ergänzung der Regelversorgung.
  5. Förderung von ÄrztenetzenZwar sollen die KVen zukünftig verpflichtet werden, anerkannte Praxisnetze zu fördern, allerdings immer noch zu Lasten des begrenzten kassenärztlichen Honorartopfes. Innovative Netzstrukturen, durch die die Versorgung ergänzt wird, erhalten kein zusätzliches Honorar von Krankenkassen oder Kommunen, sondern es soll wieder einmal nur innerärztlich umverteilt werden.

    Es ist zu fordern, dass ein gesonderter Strukturfonds zur Förderung der kooperativen Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen (vernetzte Praxen) eingerichtet wird. In diesen Fonds sollten zusätzliche Mittel sowohl der Krankenkassen als auch der Kommunen fließen. Ohne eine solche Regelung wird die „Förderung“ von Ärztenetzen konterkariert und letztlich verhindert.

Die von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Ammerland und im ostfriesischen Uplengen initiierte spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist mit dem MSD Gesundheitspreis für das Projekt mit der größten Patientenorientierung und einer erfolgreichen Einbindung der Patienten in das Projekt, ausgezeichnet worden. Die ägnw führt und betreut das Arztnetz seit seiner Gründung 2007.

Der Palliativstützpunkt Ammerland-Uplengen hat für seine hervorragende Begleitung und Betreuung von sterbenden Menschen den diesjährigen MSD-Gesundheitspreis für das Projekt mit der größten Patientenorientierung und einer erfolgreichen Einbindung der Patienten in das Projekt gewonnen.

„Wir sind sehr stolz darauf, als einziges Unternehmen Deutschlands nominiert und ausgezeichnet worden zu sein, das einem Arztnetz gehört. Das zeigt, wie außergewöhnlich gut unser Versorgungsangebot ist“, so Dr. Andreas Rühle, Mitgeschäftsführer der gemeinnützigen Trägergesellschaft „und es zeigt, welche Versorgungskraft von Arztnetzen ausgehen kann, wenn entsprechende Möglichkeiten eröffnet werden“.

„Wir wissen, dass 90 % aller Menschen zuhause, in vertrauter Umgebung sterben möchten und nicht im Krankenhaus. Dieses Ziel, das wir uns auch zur Gründung gesetzt hatten, haben wir erreicht“, so Dr. Matthias Kreft, Palliativmediziner und Mitgeschäftsführer der Trägergesellschaft pleXxon Management gGmbH.

Insgesamt wurden 53 Projekte eingereicht, 10 Projekte wurden nominiert, insgesamt gab es 6 Preisträger.

Auf der diesjährigen Generalversammlung der Ärztegenossenschaft Ende Juni in Cloppenburg stand die berufspolitische Positionierung im Vordergrund. Der Vorstandsvorsitzende, Dr. Rainer Woltmann, ging in seinem Bericht intensiv auf die Arbeit in der Vertreterversammlung der KVN ein. Er bewertete die Zusammenarbeit in der Fraktion, bestehend aus Ärztegenossenschaft, Hartmannbund und Freier Ärzteschaft als Gewinn für Niedersachsens Ärztinnen und Ärzte.

Durch die Arbeit von Dr. Jörg Berling als stellvertretender KV-Vorsitzender ist ein „neuer, arztorientierter und kooperativer Wind“ in die KV eingezogen, nach der autoritären Zeit früherer Vorstände.

„So schmerzhaft der Verlust von Jörg Berling als Vorstandsmitglied der Genossenschaft war, so sehr ist er ein Gewinn für die KVN“, so Woltmann. „Wir werden alles daran setzen, auch in der zukünftigen Vertreterversammlung in der Gemeinschaft mit dem Hartmannbund und der Freien Ärzteschaft ein gewichtiges Wort mitzureden“.

Dem pflichtete Dr. Bernd Lücke, Vorsitzender des Hartmannbundes bei und bekräftige den Willen des Hartmannbundes, die Fraktionsgemeinschaft fortzusetzen.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig folgende Resolution:

  •  Einheit der Ärzteschaft als untrennbares Ganzes,
  • den Erhalt der Freiberuflichkeit,
  • den Stopp der e-Card,
  • die weitere Rückverlagerung von Entscheidungsbefugnissen in die Regionen
  • eine transparente, leistungsbezogene und angemessene Honorierung
  • die wirkliche Rückverlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen
  • die konsequente Entbürokratisierung der ärztlichen Tätigkeit
  • die Transparenz aller Verwaltungsvorgänge in der KVN
  • die Förderung von Ärztenetzen als Gründer und Betreiber von „Eigeneinrichtungen“, d.h. einer Praxis oder eines MVZ; keine MVZ in Konzernhand
Arbeitssicherheit in der Arztpraxis wird immer mehr zum Thema.

Es besteht die Möglichkeit, Arbeitssicherheit in „Eigenregie“ als sogenanntes Unternehmermodell durchzuführen oder einen externen, spezialisierten Dienstleister, der diese Aufgabe übernimmt, zu beauftragen.

Beim Unternehmermodell kann der Praxisinhaber oder ein benannter Mitarbeiter/Mitarbeiterin diese Aufgabe übernehmen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, in der das Thema Arbeitsschutzbetreuung vermittelt wird.

Unser Kooperationspartner in Sachen Arbeitssicherheit und Geräteprüfung, die Fa MBS bietet gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft BGW Unternehmerseminare gemäß DGUV Vorschrift 2 an.

Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik „Veranstaltungen

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