Kombinierter Lehrgang Sachkunde – Hygienebeauftragte/r im November

  • nach den Richtlinien der Dt. Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V.
  • 8 MPBetreibV

Lehrgangstermin: 11. – 05.11.2022 und 10.-11.11.2022

>> ANMELDUNG DOWNLOAD HIER <<

Lehrgangsziel:
Innerhalb dieses Lehrgangs werden Kenntnisse vermittelt, die gemäß §8 der Medizinprodukt -Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Verbindung mit den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ gefordert werden.

Die Notwendigkeit eines funktionierenden Hygienemanagements im niedergelassenen Bereich wird auch vom Gesetzgeber immer mehr gefordert. Der Praxisinhaber ist für die Qualität der Versorgung seiner Patienten verantwortlich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sind Arztpraxen aufgerufen, einen Hygienebeauftragten zu benennen und auszubilden.

 

Lehrgangsinhalte (gem. DGSV-Richtlinien):

Einführung

Relevante Gesetze und Verordnungen,

Aufbereitung von Medizinprodukten,

Instrumentenkunde, Verpackung, Sterilisation,

Grundlagen der Mikrobiologie / Epidemiologie,

Grundlagen der Hygiene in der Praxis,

Grundlagen Reinigung / Desinfektion / Desinfektionsplan,

Qualitätsmanagement / Hygienemanagement

Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz

 

Die Kursdauer beträgt

44 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)

Unterrichtszeiten: 09:00 – 17:30 Uhr

 

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen mit staatl. anerkanntem med. Fachberuf, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten und der Hygiene betraut sind.

 

Zertifikat:

Der Kurs beinhaltet zwei schriftliche Multiple-Choice-Prüfungen. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit je einem Zeugnis, dem DGSV e.V. -Zertifikat und einem Zertifikat für Hygienebeauftragte/r bescheinigt.

 

 

>> ANMELDUNG DOWNLOAD HIER <<

Das Land Niedersachsen hat 5 Kommunen ausgewählt, in denen in Pilotprojekten regionale medizinische Versorgungszentren konzipiert und realisiert werden sollen. In zwei dieser Regionen hat die ägnw Management GmbH die Businesspläne erstellt.

Der Landkreis Cuxhaven und die Gemeinde Wurster Nordseeküsten haben nun die Trägergesellschaft für ein solches regionales und medizinisches Versorgungszentrum gegründet. Die Geschäftsführung wurde über einen Geschäftsbesorgungsvertrag der ägnw Management GmbH übertragen, Geschäftsführer ist Dr. Andreas Rühle.

„Wir freuen uns, dass diese besondere Einrichtung in kommunaler Trägerschaft nun in die Realisierung geht und wir als ärztegenossenschaftliches Unternehmen dies geschäftsführend umsetzen dürfen“, so Rühle.

 

In Niedersachsen gibt es drei Modellregionen, in denen mit Unterstützung des Landes Niedersachsen regionale Versorgungszentren (RVZ) implementiert werden sollen.

Die ägnw Management GmbH hat im letzten Jahr den Businessplan für die Modellregion Nordholz erstellt und ist weiter in der Realisierung des Vorhabens federführend eingebunden. In diesem RVZ in Nordholz sind neben hausärztlichen medizinischen Versorgungszentren auch andere Dienstleister angesiedelt, wie z.B. weitere Facharztpraxen, eine Physiotherapie, eine Tagespflege und ein Sanitätshaus.

Die Inbetriebnahme des RVZ ist für das erste Quartal 2022 geplant.

Auf der diesjährigen Generalversammlung, die wiederum virtuell stattfand, wurde der Aufsichtsrat der ägnw eG neu gewählt. In ihren Ämtern bestätigt wurden Andreas Ueberschär, Paul Kathmann und Rüdiger Bangen. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Klaus-Peter Schaps und Ralph Lübbe. Letzterer gehörte dem Gremium bereits schon einmal an.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Andreas Ueberschär, danke Dagmar Rauch für ihre bisherige Tätigkeit in dem Gremium.

Die KV Niedersachsen versendet „Bescheide über die Honorarkürzung in Folge des nicht erfolgten Anschlusses an die Telematikinfrastruktur“ an diejenigen Praxen, welche den TI-Konnektor nicht installiert haben. Die Honorarkürzung betrifft jeweils das abgerechnete Quartal.

Wir gehen aufgrund einer zwischenzeitlich an uns erfolgten Zusicherung der KV Niedersachsen davon aus, dass es ausreichend ist, wenn alleine gegen den Honorarkürzungsbescheid Widerspruch eingelegt wird.

Den Praxen, die den TI-Konnektor nicht installiert haben und deren Honoraranspruch für das jeweilige Quartal pauschal gekürzt worden ist, empfehlen wir, innerhalb eines Monats nach Zugang des Honorarkürzungsbescheids Widerspruch einzulegen.

Einen Musterwiderspruch mit Begründung und einem Antrag auf Ruhendstellung Ihres Widerspruchsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des in Niedersachsen von uns eingeleiteten Musterverfahrens finden Sie nachfolgend zum Download.

Falls Sie den TI-Konnektor bereits installiert haben: Bitte denken Sie daran, ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zugang auch gegen den Honorarbescheid für das jeweilige Quartal Widerspruch einzulegen, sofern die Erstattungen im Zusammenhang mit der Installation und/oder dem Betrieb Ihres TI-Konnektors nicht vollständig erfolgt sind. Hierzu finden Sie ein Widerspruchsmuster ebenfalls auf dieser Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:  https://www.medi-geno.de/wichtiges_zu_den_musterklagen_zum_ti_konnektor_1#muster

Hinweis: Die Rechtslage zur gesamten Thematik ist noch unklar. Wir versuchen derzeit im Rahmen eines Musterverfahrens gegen die KV Niedersachsen eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Für den Erfolg der Widerspruchs- oder Klageverfahren kann von uns keine Gewähr übernommen werden. Die Verwendung des Musterwiderspruchs erfolgt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Ärztegenossenschaft Niedersachsen-Bremen keine Rechtsberatung erfolgen darf. Soweit erforderlich, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.

Die KVN und die ÄKN haben heute einen Brief an die Minister Frau Dr. Reimann und Herrn Pistorius sowie die 132 Landtagsabgeordneten versandt, indem sie sich gegen die beabsichtigte „Zwangsverpflichtung“ von Ärztinnen und Ärzten wehren. Das Schreiben wird unterstützt von vielen Berufsverbänden, auch von der ägnw. Das Schreiben finden Sie hier.

Brief Landtagsabgeordnete

 

Der niedersächsische Gesetzgeber plant eine Ergänzung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD). In der aktuellen Entwurfsfassung ist darin vorgesehen (Art. 1 § 3a), dass unter anderem Angehörige der Heil- und Pflegeberufe und die KV verpflichtet werden können, sich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben an den zur Bekämpfung der bedrohlichen übertragbaren Krankheit erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen.

Diese nun auch in Niedersachsen geplanten Notstandsgesetze in einer Zeit, in der sich alle Gesundheitsberufe in Klinik und Praxis, aus dem Ruhestand oder aus dem Studium mit riesigem Engagement gegen den drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems stemmen, ihre Leben riskieren um Leben zu retten, setzen verheerende Signale. Nicht nur in Bayern, sondern nun auch in Niedersachsen arbeiten die Landesregierungen an Gesetzen zur Zwangsverpflichtung dieser Helfer in völliger Stumpfheit gegenüber den Gefühlen der Betroffenen und völlig an den Realitäten vorbei. „Das ist ein Schlag ins Gesicht von uns allen und zeigt einmal mehr die wahre Geisteshaltung dieser Politiker, die unverändert das Gegenteil von Hochachtung zeigt, nämlich eine Entwürdigung und Missachtung des Berufsstandes! Damit entlarven sich die Lobhudeleien der letzten Zeit als reine Lippenbekenntnisse“ so Dr. Tilo Brunnée, Vorsitzender des Vorstands der ägnw. Und er ruft zum lautstarken Protest auf und warnt die anderen Landesregierungen diesem empörenden Beispiel zu folgen, zumal Verfassungsrechtler bereits große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit derartiger Gesetze äußern. Wir sind ein freier Beruf und haben uns aus freien Stücken entschieden, als Ärzte für unsere Patienten zu sorgen. Zwang wird die Versorgung verschlechtern, nicht verbessern!

Ab dem 01.04.2020 gilt der neue EBM. Was wirklich neu ist, sind überwiegend Bewertungen, Punktzahlen und hinterlegte Zeiten. Neu dazu sind sie Regelungen für die Abrechnung von Corona-Infizierten und telefonische Beratungen in der Zeit der Corona-Pandemie.

Unser Aufsichtsratsmitglied Paul Kathmann hat sich die Mühe gemacht und alles Wichtige wieder in einer kompakten und verständlichen Übersicht als Kompendium zusammengefasst.

Die Ausarbeitung steht hier exklusiv für Mitglieder zum Download bereit. Um die Datei (rechts im Seminardownloadbereich) herunterladen zu können, benötigen Sie einen Code. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, wir werden Ihnen den Code dann gerne mitteilen.

Im November 2001 fand die Gründungsversammlung der Ärztegenossenschaft statt. Der Aufsichtsrat ernannte Dr. Rainer Woltmann zum Vorsitzenden der ägnw.

Nun, fast auf den Tag genau 18 Jahre später, gibt Dr. Woltmann den Vorstandsvorsitz ab. „Mit diesem Tag endet eine Ära“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Andreas Ueberschär. „Dr. Woltmann hat die ägnw geprägt und zu dem gemacht, was sie heute ist. – unermüdlich im Interesse der niedergelassenen Ärzteschaft.  Wir, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen, sind Dr. Woltmann zu großem Dank verpflichtet“, so Ueberschär weiter. Dr. Woltmann wird weiter im Vorstand der ägnw tätig sein.

Zum neuen Vorstandsvorsitzenden bestimmte der Aufsichtsrat zum 1.11.2019 Dr. Tilo Brunnée, Hausarzt und seit vielen Jahren im Aufsichtsrat und Vorstand der ägnw. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe, bin mir aber bewußt, in welch große Fußstapfen ich trete. Ich danke Dr. Woltmann für die geleistete Arbeit“, so Brunnée. „Die Herausforderungen, vor denen die Niedergelassenen stehen, sind groß. Deshalb werden wir uns weiter intensiv einbringen und eine gewichtige Stimme bleiben“.

Auf der diesjährigen Generalversammlung der Ärztegenossenschaft NiedersachsenBremen konnte zum wiederholten Male ein positives wirtschaftliches Ergebnis vorgestellt werden. Der seit Jahren vorangetriebene Ausbau der verschiedenen Dienstleistungen rund um Arztpraxen und Patienten trägt weiter zum Wachstum bei. Im Bereich Wundversorgung konnte das größte Wachstum erzielt werden. „Dies zeigt, wie sehr der Markt nach Kompetenz in der Wundversorgung ruft, die zugleich sorgsam mit dem Verordnungsbudget der Ärzte umgeht“, so der GF des Tochterunternehmens ägnw-direkt GmbH & Co. KG Dr. Andreas Rühle.

Der weitaus größte Teil der Generalversammlung widmete sich den Themen Digitalisierung und Auswirkungen des TSVG. Unter Anwesenheit des stellvertretenden Vorsitzenden und ägnw-Mitgliedes Dr. Jörg Berling wurde teilweise durchaus kontrovers, aber konstruktiv diskutiert. Auch die Musterklagen, die der mediverbund gegen die TI anstrebt wurden diskutiert. Die ägnw unterstützt diese Aktivitäten sehr.

„Es war mir eine Freude zu sehen, wie lebendig die ärztegenossenschaftliche Idee ist und wie wichtig unsere Stimme in der Diskussion der verschiedenen politischen Aktivitäten ist“. Mit diesen Worten schloß Dr. Rainer Woltmann die Veranstaltung.

Mitglied werden?

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft in der ägnw eG Ärztegenossenschaft NiedersachsenBremen?

Dann fordern Sie hier weitere Informationen an.

Termine & Schulungen

Hier finden Sie die Termine und das Anmeldeformular für unsere Schulungen 2017.

zum Kalender