Klick auf die Doppelmoral

Offener Leserbrief an das Niedersächsische Ärzteblatt zum Artikel „Klick aufs Honorar“ Ausgabe Oktober 2013

Es mutet schon mehr als seltsam an, wenn im niedersächsischen Ärzteblatt – einem Organ von Ärztekammer und KVN – niedergelassene Ärzte aufgefordert werden, der AOK genehme, heißt rabattierte Medikamente zu verordnen und dies damit begründet wird, dass der Arzt dafür ja zusätzliches Honorar erhält.

Man muss sich in Ruhe vor Augen führen, was Standesvertretung (KVN) und die Hüterin der Berufsordnung (ÄKN) dort propagieren:

  • Aufgabe der Verordnungshoheit des Arztes und Befolgung der Medikamenten-Vorauswahl der AOK
  • Reduzierung der Medikamentenauswahl auf Wirkstoffe
  • Übertragung der Medikamentenentscheidung auf die AOK und deren EDV-Einspeisung
  • Finanzielle Belohnung, wenn man sich zu „mindestens 80%“ treu an die Vorschläge der EDV hält und brav mitmacht („Grünklickquote“)
  • Keine Entbindung von der Haftung! Diese bleibt unverändert beim Arzt.

Das mag rechtlich zulässig sein, denn es gilt ja der Grundsatz: was im „normalen“ KV-Arztleben verboten ist, ist im Rahmen von Sondervereinbarungen mit Krankenkassen erlaubt. Diese Regelung durchzieht nun das SGB V seit Einführung der Möglichkeit zu Hausarztverträgen und integrierter Versorgung. Sofern es sich um Sondervereinbarungen zu einer Verbesserung der Versorgung von Versicherten handelt, ist dies durchaus sinnvoll.

Nun aber wird das System pervertiert. Es wird ausdrücklich erlaubt und postuliert, dass der Arzt für die Verordnung bestimmter, krankenkassengenehmer, weil rabattierter, Medikamente Geld erhält. Wider jedes bisher im ärztlichen Dasein vertretenes ethisch-moralische Verhalten.

Rücken wir dies in den Gesamtkontext der vieldiskutierten „Ärztekorruption“ mit Regelungen gerade der ÄKN, die bundesweit ihres Gleichen suchen: keine Ärztekammer handhabt die Teilnahme Niedergelassener an Fortbildungsveranstaltungen von Pharmaunternehmen so restriktiv wie die ÄKN. Der Justitiar der ÄKN, Herr Scholz, lässt keine Gelegenheit aus, die Drohkeule zu schwingen – bei der Grünklickquote schweigt er geflissentlich.

Dieselbe AOK aber, die niedergelassenen Ärzten für ein ihr genehmes Verordnungsverhalten Honorar zahlt, strengt gegen Mitglieder der Ärztegenossenschaft ein Bestechlichkeitsverfahren an, verbunden mit der Unterstellung, dass die Ärzte für die Verordnung von Präparaten der Firma Q-Pharm AG Geld erhielten. Eine Behauptung, die nachweislich und erwiesenermaßen falsch ist. Hier geht es der AOK nur darum, ärztliche Verordnungshoheit einzufangen und in ihr genehme „Grünklickbahnen“ zu lenken und damit die immer wieder propagierte und offensichtlich ersehnte Versorgungssteuerung Stück für Stück zu übernehmen. Als Mittel ist ihr die Diskreditierung niedergelassener Ärzte gerade recht und billig.

Auch wenn rechtlich alles einwandfrei zu sein scheint mit der Grünklickquote: Die damit verbundene Doppelmoral verwundert nicht bei der AOK, es verwundert aber, dass KVN und deren Vertragskompagnon Hausärzteverband sowie die ÄKN dieses Treiben unterstützen und Ärzte allen Ernstes auffordern, für die Verordnung von AOK-genehmen Medikamenten Honorar zu nehmen.

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