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Die ägnw hat mit der DAK und HKK einen Rahmenvertrag zur Versorgung von Diabetikern geschlossen. Dieser Rahmenvertrag sieht vor, dass schrittweise in verschiedenen Modulen ein umfangreiches Modell der Versorgung aufgebaut wird. Mit der Versorgung des diabetischen Fußes haben wir im Rahmen des Wundvertrages die Grundlage gelegt. Nun starten wir mit einem weiteren Modul: Versorgung von insulinpflichtigen Diabetikern mit Teststreifen und Stechhilfen. Um eine Versorgung zu Hause sicherzustellen haben DAK, HKK und ägnw in einem Modul im Rahmen des o.g. Rahmenvertrages die Teststreifenversorgung für DAK- und HKK-Versicherte geregelt. Was ist zu tun und wie ist der Ablauf? - 1. Die Praxis erklärt die Teilnahme am Vertrag
- 2. Identifizierung der insulinpflichtigen Diabetiker, die bei der DAK und hKK versichert sind, in der Praxis- EDV
- 3. Information/Ansprache der insulinpflichtigen Diabetiker, die bei der DAK und hKK versichert sind über den Vertrag
- 4. Der Patient schreibt sich ein
- 5. Rezeptierung des Quartalsbedarfs an Teststreifen und Stechhilfen wie bisher
- 6. Fax einer Kopie des Rezeptes an die ägnw eG (zur schnellen Auslieferung)
- 7. ägnw veranlasst die Auslieferung an die Patienten an deren Privatadresse. Sofern eine Apotheke vor Ort an dem Vertrag teilnimmt, wird diese von uns informiert
- 8. Die Ware wird an den Versicherten an die angegebene Adresse geliefert
- 9. Originalrezepte an die Geschäftsstelle der ägnw per Post schicken
- 10. Vergütung pro Quartal pro eingeschriebenem, teilnehmenden Versicherten an die Praxis
Für die Information Ihrer Patienten haben wir eine Vorlage erstellt, die wir Ihnen als Muster zur Verfügung stellen. Die Datei senden wir gerne auch per mail, damit Sie Ihr Praxislogo etc. einfügen können. Weitere Module und Krankenkassen folgen im Laufe dieses Jahres, |
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