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Inhalt: Für Patienten mit - Ischämischer Herzkrankheit und/oder Herzrhythmusstörungen, - Herzinsuffizienz. wird die Möglichkeit geboten, jederzeit bei auftretenden Beschwerden Kontakt mit einem rund um die Uhr erreichbaren telemedizinischen Zentrum aufzunehmen. Je nach Krankheitsbild erhalten teilnehmende Patienten ein EKG oder eine Telewaage sowie ein Blutdruckmessgerät . Bei Beschwerden, speziell auch außerhalb der regulären Praxissprechzeiten, bzw. an Wochenenden, haben diese Patienten die Möglichkeit, Ihre Vitalwerte an das Telemedizinische Zentrum von SHL Telemedizin zu übermitteln. Bei angezeigten akuten Beschwerden erfolgt von dort eine Information der Arztpraxis und/oder des Rettungsdienstes. Vertragspartner: Die LKK Niedersachsen-Bremen hat mit der SHL Telemedizin einen Vertrag zur integrierten Versorgung zur Betreuung chronisch herzkranker Patienten für den Bereich Niedersachsen und Bremen abgeschlossen. Die ägnw eG Ärztegenossenschaft Niedersachsen-Bremen ist durch Vereinbarungen in diesen Vertrag einbezogen. Nutzen: Telemedizin ist eine Ergänzung und Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit. Die telemedizinschen Daten werden auf Wunsch in einer elektronischen Patientenakte erfasst und können jederzeit vom behandelnden Arzt eingesehen werden. Es findet keinerlei Eingriff in die Diagnostik und/oder Therapie statt. Welche Vorteile hat der Patient: - durch die regelmäßige Kontrolle Verbesserung des Krankheitsbildes möglich
- Sicherheit an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr
- bei Beschwerden schnellste Reaktion auf Abweichung der individuellen Parameter
- für den Patienten kostenlos
Arbeitsaufwand in der Praxis Um den neusten Stand der Patientenakte zu gewährleisten, werden die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte von SHL quartalsweise angeschrieben. Die Dokumentation ist sehr einfach zu handhaben und sehr schnell auszufüllen. Welche Vergütung erhält der Arzt - Pro Patienteneinschreibung extrabudgetär 49.54 € - Hausärzte erhalten quartalsweise extrabudgetär 35,00 € - Fachärzte erhalten halbjährlich extrabudgetär 45,00 € Honorarabrechnung Die Abrechnung Ihrer Honorare erfolgt über die Ärztegenossenschaft. Hier findet ein Datenaustausch zwischen SHL und ägnw statt. Für Sie besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Sie erhalten quartalsweise Ihr Honorar (abzgl. der Verwaltungsgebühren). Was müssen Sie dafür tun Einmalig einen Antrag auf Teilnahme bei der Ärztegenossenschaft stellen. Das Fomular finden Sie hier zum download. |