Die Entwicklung eines umfassenden Modells zur Versorgung von Diabetikern hat die ägnw nach der hkk auch mit der DAK auf den Weg gebracht. Über verschiedene Module wird die Verbesserung der Versorgung von Diabetikern schrittweise weiterentwickelt. Die Versorgung des diabetischen Fußes ist schon vertraglich geregelt, nun folgt ein weiteres Modul in der Versorgung insulinpflichtiger Diabetiker.
Das Modul 2 des Rahmenvertrages sichert insulinpflichtigen Diabetikern, die bei DAK oder hkk verichert sind eine zuzahlungsbefreite Versorgung mit Blutzuckerteststreifen.
"Wir werden im Laufe der nächsten Monate weitere Module etablieren, die aufeinander abgestimmt sind und die verschiedensten Facetten der Versorgung umfassen werden. In interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppen werden gerade die weiteren Details erarbeitet", so Dr. Andreas Rühle, Geschäftsführer der ägnw eG. Im Zentrum stehen die Themen Complianceförderung, Coaching und klare Behandlungspfade.
"Der jetzt abgeschlossene Rahmenvertrag zwischen der DAK und der ägnw beweist aus Sicht der DAK, dass partnerschaftlicher und offener Umgang zwischen Krankenkasse und Ärzten dazu beiträgt, neue Ideen zum Wohle der Patienten zu entwickeln. Wichtig ist es der DAK, dass mit der ägnw ein Partner gefunden wurde, dem wie der DAK zunächst die Qualität der Versorgung und der Nutzen für den Patienten am Herzen liegt. Erst wenn diese Voraussetzungen einvernehmlich besprochen sind, wird über Geld geredet," so Hans - Joachim Mahlke, der Leiter des DAK - Vertragsgebietes Niedersachsen und Bremen. " Wir sind zuversichtlich, auch künftig auf dieser Basis
des Vertrauens weitere Ideen zum Wohle der Patienten entwickeln zu können."
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