Bei Überprüfungen wurden hohe Fehlerquoten von 30 bis 50% der gelieferten Daten festgestellt. In einer Presseerklärung hat das Volker Steitz, der KVN-Vizevorsitzende, entsprechend beklagt. Ungeachtet dieser Fakten haben die Krankenkassen wegen des drohenden Fristablaufs zum Jahresende auf den Versand bestanden. Hier soll offensichtlich Druck auf die Ärzte ausgeübt werden, ungeachtet jeder rechtlichen Grundlage. Die Sozialgerichte fordern bereits bei einer Fehlerquote von mehr als 5 % die Vorlage von Einzelnachweisen durch die Krankenkassen (zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.01.2009, AZ L3KA44/08eR).
„Wider besseren Wissens und nach unserer Einschätzung rechtswidrig werden betroffene Ärzte in Angst und Schrecken versetzt. Denn die Summen, um die es hier für den Einzelnen geht, sind überwiegend existenzgefährdend. Diese Ärzte verbringen jetzt die Nächte nach der Praxistätigkeit damit, die Daten zu bearbeiten, um zu ihrem Recht zu kommen. Eine Fristverlängerung zur Bearbeitung wird aber nicht gewährt", so Dr. Rainer Woltmann, Vorstandsvorsitzender der ägnw in einer Stellungnahme.
„Derzeit prüfen unsere Anwälte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Prüfstelle. Dessen ungeachtet fordern wir, die Regressdrohungen umgehend zurück zu nehmen. Wir sind ansonsten entschlossen, rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Wir Ärzte dürfen uns nicht weiter gefallen lassen, stets und ständig an den Pranger gestellt zu werden, selbst wenn die Faktenlage uns längst entlastet hat", so Woltmann weiter.